“Chronik der Familie Tautermann” (1986), Teil I

Ich beginne hiermit meine im Jahr 1986 verfasste Chronik der Familie Tautermann – teilweise – zu publizieren:

(I now start to publish parts of the „Tautermann Chronicles“ which I created in 1986)

DIE HEIMAT DER FRÜHEN TAUTERMANN – LINIEN:

(Ein geschichtlicher und geographischer Überblick)

Wie in weiterer Folge beschrieben, siedelten die ältesten Linien der Familie im 16. und 17. Jahrhundert in den kleinen Erzgebirgsorten Wisset, Glieden und Nokowitz (NW von Komotau, Nordboehmen). Im Anschluß an einen kurzen Abriß zur Heimatgeschichte folgen einige ortsgeschichtlich und topographisch interessante Daten.

Zur Heimatgeschichte von Wisset, Glieden, Nokowitz und Umgebung (ehem. Herrschaft Komotau, später Pohlig bzw. Hagensdorf):

1) Unter den Deutschherren:

Dem Deutschen Ritterorden schenkte schon 1252 Friedrich von Chomutaw das „oppidum“ genannte Komotau und einige leider nicht näher genannte Dörfer. Im Jahre 1261 erhielt der Orden von König Premysl Ottokar II. das Halsgericht, d.h. die hohe Gerichtsbarkeit über die Insassen der Stadt und der dazugehörigen Dörfer. In den Dörfern amteten Dorfrichter im Auftrag des Ordens. Auch dürfte um diese Zeit bzw. auch später im 14. Jahrhundert eine stärkere Kolonisation erfolgt sein. Obwohl die Renten und Naturalabgaben in der Herrschaft ziemlich hoch waren, brachte das den Siedlern vom Deutschen Ritterorden vertraglich gewährte „vererbliche“ Nutzungsrecht trotz ihres „Untertanenstatus“ eine beachtliche soziale Hebung. Ob die zur ostfränkischen Mundart neigende Umgangssprache auf die Herkunft der Siedler hinweist, ist nicht geklärt. Allgemein wird vermutet, das diese aus Franken, Sachsen, Thüringen bzw. auch teilweise aus dem südbayrischen Raum abstammten. Jedenfalls hatte Komotau zur Zeit der ersten urkundlichen Erwähnung deutsche Einwohner.

im Jahr 1281 vermachte Chotebor von Retschitz der Kommende Komotau als Seelgerät das Gut Krima (Krimov) mit den zugehörigen Dörfern Tschoschl (Strasch), Nokowitz (Nebowaz), Glieden (Luden), Dörnthal (Dürrenthal), Märzdorf (Mannhardsdorf), Hodewitz und Wisset (Wysoka). Im 14. Jahrhundert wurden Erbrichter in Krima mit besonderen Privilegien durch die Landkomthuren (Rudolf v. Hohenburg 1345/50 bzw. Albrecht v. Duba 1398) eingerichtet. So sind uns die Namen der Erbrichter Thilo (1350) und Nikel (1398) für Krima und Georg Wallenhöffer (1345) und Anton Feigenbaumb (1405) für Neudorf bei Krima überliefert. Diese Erbrichter hatten das Recht, jederzeit frei Bier zu brauen, auszuschenken, zu backen und zu schlachten. Sie durften desgleichen eine Schneider-, Schuster-, Schmiede- oder jede andere „ehrliche“ Handwerkstätte betreiben. Desgleichen hatten sie die Erlaubnis, kleines Federgeflügel zu jagen und auch die übrige Niederjagd zu betreiben. Das übrigens in der Familie erbliche Freigericht war auch durch die Zinsfreiheit charakterisiert. Der Pfarrsprengel Krima umfaßte seinerzeit außer diesem Orte und der Filialkirche Neudorf noch Tschoschl, Dörntal, Domina, Schönlind, Wisset, Glieden und Nokowitz.

Im Jahre 1411 trat Ullrich v. Usk (Awsk), Landkomthur von Böhmen, die Herrschaft Komotau an den röm. und böhm. König ab. Verweser war Provinzial Bruder Wenzel vom Deutschen Orden.

2) Unter weltlichen Herren:

a) Allgemeines: Am 15.3.1421 wurde Komotau von den Hussiten (Prager und Taboriten) eingenommen und weitgehend zerstört. Mehr als 3500 Männer, Frauen und Kinder wurden brutal niedergemetzelt. Wie weit auch die Bevölkerung in den umliegenden Dörfern dezimiert wurde, ist nicht näher bekannt. Die Landbevölkerung hatte im Gegensatz zur Stadtbevölkerung in den Wäldern und Gebirgshöhen viel bessere Versteckmöglichkeiten.

1424 verpfändete Kaiser Sigismund die Stadt Komotau samt den dazugehörenden Dörfern an Nikolaus (1.) Chudy (= der Arme) von Lobkowicz. Im Jahr 1437 verpfändete der Kaiser an Jacob v. Wrschowitz auf Bilin, den Hauptmann des Leitmeritzer Kreises. Im Jahr 1454 ist Nikolaus (II) von Lobkowicz (+1462) neuer Pfandherr. Im Jahre 1457 erwarb Joann de Czalto v. Steinberg, Rat und Kämmerer des König Ladislaus, die Burg Platten und Komotau. 1488 ging der Besitz an seinen Erben Benesch von der Weitmühl, oberster Münzmeister des Königreiches Böhmen, über. Nach dessen Tod im Jahr 1496 folgten Ladislaus, Johann, Michael, Christoph und Sebastian von der Weitmühl. Zirka 1517 traten nach Johann von der Weitmühl sein Sohn Peter und sein Bruder Sebastian die Herrschaft an. 1550 folgten Crux und Johannes, offensichtlich Söhne des Sebastian von der Weitmühl. Johannes von der Weitmühl war es auch, der im Jahre 1560 die Herrschaft Komotau samt den dazugehörenden Dörfern an Erzherzog Ferdinand von Tirol, einem Sohn Kaiser Ferdinands I., verkaufte. Aus dieser Zeit ist eines der ältesten Dokumente unsere Dörfer betreffend erhalten, nämlich das „Dorfurbar der Herrschaft Komotau“ aus dem Jahr 1560. Im Jahr 1571 ging die Herrschaft an Bohuslaw Felix von Lobkowicz auf Hassenstein, oberster Landrichter des Königreiches Böhmen, über. Nach dessen Tod im Jahr 1583 folgte sein Sohn Bohuslaw Joachim, der die Herrschaft aber im Jahr 1589 mit seinem Vetter Georg Popel von Lobkowicz gegen Jungbunzlau vertauschte. Georg Popel wurde im Jahr 1594 verhaftet und 1606 in Elbogen hingerichtet. Seine Güter wiederum wurden konfisziert und von der kaiserlichen Kammer verwaltet. Während sich die Stadt Komotau im Jahre 1605 freikaufen konnte, erwarb im gleichen Jahr Leonhard von Steinpach die ausgedehnten Lobkowitzschen Besitzungen, darunter auch Wisset, Glieden und Nokowitz, von Kaiser Rudolf II.. Hinsichtlich der unter den Deutschherren eingeführten Freigerichten wäre noch zu erwähnen, daß diese im 16. Jahrhundert wieder auftauchten, wobei es sich zumeist um „wiederbestätigte alte Privilegien“ handelte. Freigerichte gab es vor allem in Neudorf, Krima (z.B. im Jahr 1568 den Richter Bastian STEFAN), Tschoschl, Märzdorf und Wisset. Letzteres Freigericht (später Gut Wisset Nr.33) brachte Leonhard von Steinpach im Jahr 1605 an sich und erweiterte es mit dazugekauften Wiesen und Wäldern. So auch vom Vorfahren des Verfassers der vorliegenden Chronik, nämlich Jacob Tautermann. Am 8.3.1607 verkaufte Leonhard von Steinpach diesen obrigkeitlichen Hof „mit gewissen Freiheiten“ an Michael Traber aus der Stadt Priesen um 800 Schock. 1623 wurde das Freigericht um 1300 Schock wiederum verkauft und noch im Jahr 1650 erwähnt.

Im Jahr 1609 teilten Leonhards Söhne den Besitz unter sich auf. Neuer Herr wurde Hans Reinhard von Steinpach. Da er Protestant war, wurden seine Güter im Jahr 1623 konfisziert. Der ganze Besitz ging an die katholischen Strogetitzky v. Strogetitz über. Was den Protestantismus anlangt, so gab es in der Bevölkerung ab etwa 1535 sehr viele Anhänger der „reinen Lehre“ im Gebiet von Komotau. So amtete etwa 1538 in Krima der protestantische Pfarrer Andreas WINTER, der auch Neudorf und Sebastiansberg betreute. 1548 war Georg GÖRLACH lutherischer Pfarrer in Krima und von 1593 bis 1612 Kaspar RUDEL. Sogar 1637 (also nach der Schlacht am Weißen Berg!) wird noch ein lutherischer Pfarrer in Krima, nämlich Jeremias BÖHM, erwähnt. Mit Beginn der Regierungszeit von Kaiser Ferdinand II. von Habsburg im Jahr 1620 erfolgte die Vertreibung bzw. Auswanderung der Protestanten nach Sachsen (vor allem Geistliche, Lehrer, Kaufleute etc.). Allein durch die Tatsache der Stationierung von kaiserlichen Truppen konvertierte ein Großteil der verbliebenen Bevölkerung Komotaus zum katholischen Glauben. Die Reduzierung der Einwohnerschaft von Komotau wird sehr eindeutig durch zwei Zahlen dokumentiert. Gab es im Jahr 1604 noch 542 bewohnte Häuser, so waren es im Jahr 1634 nur noch 139.

Wisset, Glieden, Nokowitz, sowie Krima und die umliegenden Dörfer wurden der Herrschaft Pohlig (das Amt für die Güter war in Pohlig) bzw. ab 1738 der Herrschaft Hagensdorf einverleibt. Aus den alten Grundbüchern dieser Zeit (Wisset 1586, Glieden und Nokowitz 1643) bzw. auch den Weglaßbriefen können weitere Besitzer der Herrschaft entnommen werden. Nachstehend ein kurzer (nicht vollständiger) Auszug:

1659 Maria Sydonia, Gräfin zu Friedtbergk, geb. Gräfin

Schlick, Frau auf Pohlig

1677 Maria Sydonia, Gräfin von Barrensbach, Erbfrau auf Pohlig, Liebisch und Neuschloß

1692 Maximilian Wunibald, Graf zu Friedberg, Erbnehmer der Herrschaft Pohlig und Neuschloß

1699 Hubert Siegismund, Reichsgraf, Freiher von Althann, Herr auf Pohlig und Liebisch

1704 Maria Juliana, Gräfin von Althann, geb. Trunksaßin, Frau auf Pohlig und Liebisch

1738 Am 11.9.1738 kaufte Graf Josef v. Martinitz das Gut Liebisch von Karoline v. Wessenberg und vereinigte es mit der Herrschaft Hagensdorf, wohin seitdem u.a. die Dörfer Wisset, Glieden und Nokowitz gehörten.

1755 Philippine, verwitw. Gräfin v. Martinitz, geb. Gräfin v. Clary und Aldringen, landtäflich konstit. Vormünderin der Herrschaften Hagensdorf und Liebisch

b) Rugen und Erbrecht: Aus dem Komotauer Umkreis sind aus dieser Zeit einige Rugen (Dorfrecht, Normen und Bestimmungen) bekannt, so aus Deutsch-Kralupp, Märzdorf, Tschernowitz und auch aus Wisset. Es kann aber angenommen werden, daß jedes größere Dorf seine eigene „Ruge“ hatte, deren Inhalt zumeist mündlich von Generation zu Generation überliefert wurde. Wisset hatte mit den „zugehörigen Dörfern“ (also wahrscheinlich mit Glieden und Nokowitz) eine gemeinsame Ruge.

Interessant sind beispielsweise die Erbrechtsbestimmungen Diese basierten auf den sogenannten „Komotauer Willküren“. So stammte etwa die erste Willkür noch aus der Ordensritterzeit und enthielt folgende drei Rechtssätze:

Teilung der Verlassenschaft eines Mannes zwischen der Ehefrau (1/3) und den Kindern (2/3) Gegenseitiges Erbrecht der Geschwister unter Ausschluß des Erbrechts ihrer verwitweten Mutter, Anfall an das nächste Blut, jedoch nur mit Gnade und Gunst der Herrschaft.

Söhne und Töchter hatten grundsätzlich gleiches Erbrecht. Diese Gleichberechtigung bezog sich jedoch nicht auf die Erbteilung, für welche in mehreren Orten dieser Gegend das „Anerbenrecht des jüngsten Sohnes“ nachgewiesen werden kann. So hatte der jüngste Sohn das Wahlrecht, ob er zum Gelde oder zu den Gütern greifen wolle. Wenn der jüngste Sohn das Gut nicht annehmen wollte, durfte der älteste Sohn „an den Kauf treten“ oder einer der anderen Söhne. Erst bei Abgang von Söhnen bekam den Besitz die jüngste Tochter. Enkel kamen erst bei Abgang von Kindern und Urenkel erst bei Abgang von Enkeln in Betracht. Wenn Mann und Frau starben und keine ehelichen Kinder hinterließen, so ging ihr Besitz an die „nächste Freundschaft“ über, allerdings aber nur gegen Entrichtung einer Gebühr („gnädigen Kolatsch“) an die Herrschaft. Erbte ein Großvater nach seinem Enkel, so bekam er nur 1/3 des Besitzes, die restlichen 2/3 des Besitzes waren an den herrschaftlichen Hauptmann abzuführen

In der zweiten Willkür war der vierte Rechtssatz „Über die drei besten Stücke“ enthalten, wonach des verstorbenen Weibes Tochter oder Schwester vom Witwer nicht mehr zu fordern hatte als die drei besten Stücke, d.h. den besten Mantel, Rock und Schleier, sonst aber nichts.

c) Robot und Abgaben: Die Urbare der Herrschaft Komotau aus den Jahren 1560, 1563 und 1606 geben Auskunft über die den Untertanen obliegenden Lasten. Zum Beispiel gab es in Dörnthal, Troschig, Nokowitz, Glieden, Wisset und teilweise auch in Krima außer dem „Gallizins“ (16. Oktober) und der „Weihnachtsbern“ noch ein sogenanntes „Hopfenstangengeld“ zu Pfingsten. Außerdem mußten Zinshühner, Zinseier, Flachs, Mohnnäpflein, Korn, Hafer u. dgl. abgeführt werden. Die Ähnlichkeit der Abgaben in den o.a. Dörfern könnte auf eine gemeinsame Besiedlungs- und Entstehungsgeschichte der Dörfer hinweisen. An Robotverpflichtungen gab es den Pflugrobot, den Schnitterrobot, den Holzflößrobot, den Heurobot bzw. den Straßen- und Brückenausbesserungssrobot. Bei Nichtbedarf konnten diese Robotleistungen auch in Geld abgelöst werden. Beim Heu- und Grummethauen und dem Scheitholzhauen gab es hingegen bezahlten Zwangsdienst. Insgesamt wurde die Belastung der Untertanen gegen Ende des 16. Jahrhunderts kaum mehr erträglich. Es kam neuerlich zu Bauernunruhen, wie sie schon im Jahr 1525 stattgefunden hatten. Andererseits hatten auch durch den einsichtigen Hauptmann eingebrachte Ansuchen um Befreiung bzw. Milderung der Zinse (z.B. Hinweis auf Mißernten, Trockenperioden, Katastrophen etc.) manchmal Erfolg bei der Böhmischen Kammer und halfen der Bevölkerung.

Im Jahr 1782 wurde durch Kaiser Josef II. die Leibeigenschaft aufgehoben. 1848 erfolgte dann die Außerkraftsetzung der Untertänigkeit. Ab diesem Jahr folgten den Dorfrichtern die „Ortsvorsteher“ (Bürgermeister).

d) Dorfrichter und Ortsvorsteher der Orte Wisset, Glieden und Nokowitz (Auswahl):

WISSET

Valten NESTLER (1586)

Mathes BERBALCK (1660)

Hans Georg HEEGER (1710)

Gottfried TAUTERMANN (1724)

Johann (Hans) Heinrich THAUDERMANN (1757,1762)

Georg Adam THAUDERMANN bzw. TAUTERMANN (1767,1777)

Joseph BERBALK (1788)

Johann Georg BERBALK (1799)

Matthäus BERBALK (1819)

Karl OLBERT sen. (1883-1886) Wisset 31

Josef BERBALK (1886-1889) Wisset 8

Anton TOBISCH (1889-1892) Wisset 35

Karl OLBERT jun. (1892-1898) Wisset 31

Josef BERBALK (1898-1905) Wisset 1

Karl WOLFRAM (1905-1908) Wisset 34

Josef MANN (1908-1919) Wisset 3

Karl OLBERT (1919-1945) Wisset 2

GLIEDEN

Andreas TAURMON (DAUTTERMANN) (zwischen 1667 und 1683)

Johann (Hans) Georg TAUTERMANN (zwischen 1676 und 1704)

Franz HAUBNER (zwischen 1712 und 1728)

Johann Georg BERTEL (1741)

Johann (Hans) Heinrich TAUTERMANN (1744,1746)

Ignaz GOLTMAN (1751)

Johann Michael HAUBNER (zwischen 1756 und 1762)

Johann Georg OLBERTH (1763)

Ignaz GOLDTMANN (zwischen 1785 und 1789)

Kajetan TAUTERMANN (1781)

Franz Wenzel KLITSCH (1793)

Johann Franz OLBERT (zwischen 1792 und 1807)

Leopold OLBERT (1807)

Franz ALBERTH (zwischen 1808 und 1814)

Karl OLBERT (1848-1872) – Glieden 3

Eduard HAUBNER (1872-1878) – Glieden 3

Wenzel OLBERT (1878-1883) – Glieden 4

Bernhard GÖRG (1883-1895) – Glieden 12

Bernhard JOHN (1895-1898) – Glieden 11

Karl TAUTERMANN (1898- ) – Glieden 10

NOKOWITZ

Georg DAUERMANN (zwischen 1661 und 1681)

Mathes BERBALCK (1660)

Michael LEHMB (1669)

Mathes VOGLER (1672)

Christoph MERTEN (1684 bis 1687)

Mathes TAUTTERMANN (zwischen 1695 und 1700)

Georg LÖHM bzw. LEHMB (zwischen 1706 und 1731)

Franz LEHM (zwischen 1739 und 1746)

Johann Wentzl FÖDISCH (1752-1753)

Johann Georg TAUTTERMANN (zwischen 1767 und 1775)? Haus

Johann Franz FI(C)KER (1783)

Johann Georg TAUTERMANN (1302) – Haus Nokowitz 1

Bernard TAUTERMANN (1806) – Häuser 1 u. 18

Bernhard GOLDMANN (1808)

Bernhard KREISSL (zwischen 1811 und 1820) – Haus 2

Karl FICKER (zwischen 1828 und 1848) – Haus 16

Karl FICKER (1850-1860) – Nokowitz 16

Franz SIEGL (1860,1861) – Nokowitz 3

Joseph FICKER (1861-1864) – Nokowitz 17

Karl TAUTERMANN (1864-1878) – Nokowitz 11

Franz LEHM (1878-1885) – Nokowitz 2

Franz SIEGL (1885-1891) – Nokowitz 3

Franz PIETSCH (1891-1898) – Nokowitz 8

Hermann FICKER (1898) – Nokowitz 16

Josef BARTH (1874-1882) – Wisset 26

Zur Geographie der Dörfer Wisset, Glieden und Nokowitz:

Eine sehr anschauliche Beschreibung der Dörfer aus dem Jahr 1895 stammt von Karl Jentscher:

„Eine Wanderung von Komotau zu den drei Dörfern.“ Der Weg führte von Komotau über Oberdorf nach Troschig (Troschiger Revier). Von hier gab es zwei Möglichkeiten nach Glieden weiterzuwandern. Entweder über Nokowitz, das an der linken Lehne des Höllentales lag, 1/2 Stunde südlich von Krima, der Ort zählte 1890 ungefähr 180 Einwohner in 25 Häusern, auf einem Fahrweg oder auf einem Fußsteig. Letzterer führte über Troschig westlich auf der kleinen Lehne des Höllentales hinunter durch einen Eichenbusch. Unten waren schöne saftige Wiesen und ein kleines Bächlein, der Höllenbach, der sich auf der Krimaer und Wisseter Heide sammelte und mit dem Tale einem südöstlichen Lauf folgte. Später wendete er sich westlich und wurde eingeschlossen von dichtbewaldeten Tallehnen. Bei Malkau trat er in die Ebene und bildete mit dem Grün-Plaßdorfer-Bächlein den sogenannten „Saubach“. Bei einer Einschicht links vorbei gelangte man an der Berglehne hinauf nach Glieden. Die Ortschaft hatte im Jahre 1890 zirka 140 Einwohner in 18 Häusern. Vom Nordsturm durch den Gliedenberg geschützt, war das Klima so mild, daß hier sogar Obst gedeihte. Südlich von Glieden, etwa 1/2 Stunde entfernt, lag der Höllenstein, der eine Wand des Höllentales bildete. Von Glieden führte ein Fußsteig weiter nach Wisset. Der Ort hatte im Jahre 1890 rund 350 Einwohner und 32 Häuser (2 Gasthäuser). Wisset lag auf der ersten Trasse der hier aufsteigenden Gebirges, der Wisseter Platte. Die Lage der Ortschaft war auch hier sehr freundlich. Der nördlich und nordöstlich sich hinziehende Höhenzug hieß „Ziegenrücken“. Er war teilweise mit Feldern bedeckt und durch die Höhenlage reifte das Getreide hier etwas später. Vom Oberen Berg hatte man, genauso wie vom Höllenstein, eine schöne Aussicht ins Saazer Land.

Allgemein wäre noch zu berichten, daß um das Jahr 1900 die Orte Glieden und Wisset mittels einer Straße verkehrsmäßig erschlossen wurden. Diese führte von Grün über Glieden, Wisset, Zollhaus nach Sebastianberg und von dort weiter nach Sachsen. Nokowitz war von Glieden weiterhin nur auf Feldwegen zu erreichen. Die Höhenlage betrug mehr als 600 m über dem Meeresspiegel. In Krima war das zuständige Postamt, die nächste Bahnstation und die Pfarrkirche (der hl. Anna geweiht). Der Arzt mußte im Krankheitsfall von Sebastianberg, das immerhin 6 km von Glieden entfernt liegt, geholt werden. Die drei Dörfer lagen am Südabhang des Erzgebirges, fast versteckt in einer flachen Gebirgsmulde. Der Boden war sicher einst nicht besonders fruchtbar, aber die angesiedelten Bauern hatten in harter Arbeit schöne Felder angelegt, die gute Ernten brachten. Bedingt durch die Höhenlage wurden vor allem Erdäpfel Hafer, Winter- und Sommerroggen und auch Flachs angebaut. ZU erwähnen wäre der Waldreichtum dieser Gegend. Die Viehzucht war eher unbedeutend.

Die Bevölkerung bestand in etwa je zur Hälfte aus Bauern bzw. aus Kleinhäuslern und Handwerkern. Die, Größe der Bauernwirtschaften schwankte zwischen 10 und 30 Hektar.

1) WISSET (tschech. VYSOKA)

Was die Deutung des Ortsnamens anlangt, so existieren eine Reihe von Thesen. Der in alten Urkunden verwendete lat. Namen „Wisok“ dürfte dem tschechischen Wort, „vysoky“ entlehnt worden sein. Das bedeutet „hoch“, was mit „wissend“ erklärt wird. Auch andere Erklärungen, wie „Weistum“, „Rechts-“ bzw. Lichtstätte“, „Wiesort“ (= auf der Wiese) und „Wisent“ werden herangezogen. im Jahre 1281 wurde der Ort „Wyzok“ genannt. In Mecklenburg gibt es übrigens auch einen Ort, der Wisset heißt.

Das Grundausmaß des Ortes betrug im Jahre 1895 fast z100 Hektar. Neben 148 Hektar Äckern und 150 Hektar Waldfläche gab es noch Wiesen, Weideland, Gärten und unproduktive Flächen. Wisset ist zwischen den Aussichtspunkten „Platte“ und „Schweiger“ angesiedelt. Früher gab es zwei kleine Teiche und eine große Anzahl von Brunnen und Quellen. Das Klima ist hier mäßig.

Wisset gehörte zum Pfarrsprengel Krima. Es besaß allerdings seit dem Jahre 1880 eine kleine Kapelle mit 2 Glocken. Weiters auch einen kleinen Friedhof. Den Grund hierfür hatte Karl Berbalk (aus Wisset 22) der Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die restlichen Kosten wurde über Spenden hereingebracht. Bereits im 18. Jahrhundert gab es in Wisset eine Schule. 1829 erfolgte der Neubau der einklassigen Volksschule, in die auch der Ort Glieden eingegliedert wurde. In Wisset gab es vor dem 2. Weltkrieg zwei Gasthäuser (Mann und Puschner).

Historisch interessant ist, daß am Ende des 17. Jahrhunderts in Wisset Eisenstein gegraben wurde.

Was die Einwohner anlangt, so gab es zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine Reihe von Leinwebern in Wisset. Das Handwerksbuch der Komotauer Leinweber nennt für das Jahr 1533 die Namen: Enderle und Markes NESTLER, Valten und Lorenz PERPALK, Wolf LEFLER. Das Dorfurbar der Herrschaft Komotau aus dem Jahre 1560 nennt die in Wisset ansässig gewesenen Untertanen mit Besitz: Caspar BARTTL, Andres PASZLER, Blasius BEERBALCK, Lorenz BEHRBALCK, Paul BEERBALCK, Veit BEERBALCK, Bartel TAUERMANN, Urban TAUERMANN, Jokoff JANN, Mats JANN, Gregor KERNER, Jokoff GROSZKOPF, Wolf LÖFFLER, Georg NESTLER, Hanns SCHEIBNER und Paul SEIFFERT.

1560/1563 16 gesessene Untertanen

1651 18 Häuser 85 Bewohner

1700 24 Häuser

1800 36 Häuser

1846 46 Häuser, 285 Einwohner

1895 17 Bauernwirtschaften und 7 Häuser

(210 deutsche und katholische Einwohner)

1930 176 Einwohner

1939 41 Häuser, 200 Einwohner

1947 40 Häuser, 89 Einwohner

1959 16 Häuser, 3 deutsche Familien

1960 15 Häuser, einige Scheunen, ca. 20 Einwohner

Nachstehend eine Sammlung der in Wisset seit dem 16. Jahrhundert vorgekommenen Familiennamen (mit ungefährer Zeitangabe), die den alten Urbaren, Grundbüchern, Matriken und sonstigen Aufzeichnungen entnommen wurden:

BASLER (1561), BINSENDORFFER (1610-1623), BERTEL (1588-1909), BARTTL (1560, 1623-1662, 1850-1891), BARTH (1617-1945), BAYER (1613-1823), BECK (1813), BARTAK (1820-1875), BREITSCHÄDL (1917), BUCHSBAUM (1914-1918), BAUMANN (1895), PIETSCH (1945), PROKOP (1850), PEINELT (1876-1945), PRAGER (1829), PÖSCHL (1831-1835), PUSCHNER (1871-1945), POHL (1905-1945), PÖNL (1763-1780), PASZLER (1560), BERBALCK bzw. BEERBALCK oder PERPALK (1533-1945),PLAMPER (1935-1945) CASPER (1597), KEITZL (1857-1883), KÖLLNER (1735-1820), KILLICHES (1763-1815), KIRSCH (1646-1860), KERNER (1560), KRAUS (1766-1773), KLINGER (18o2-1863), DORN (1705-1801), BRÖCKL (1797-1850), DIEZ (1945), DAUERMANN bzw. TAUERMANN sowie TAUTERMANN (vor 1560-1819), TREXLER (1759-1792), THUMBSHIRN (1561), TAUSCH (1831), TOBISCH (1851-1945, TSCHUCHAN (1840-1856), TIERSCH (1731-1802), TRABER (1607-1610), THEML (1913), KOHN (1871-1873), ESPICH (1688-1731), EBERT (1690), EHMIG (1810-1815), FELBER (1604), FÖDISCH (1737-1885), FRANZL (1876), FRANK (1785-1831), FICKER (1773-1776), VIERERBL (1742-1772), VALTEN (1561), GOLDMANN (1627, 1682-1699, 1777-1785), GROSSKOPF (1560), GRUND (1891-1895), GRUSS (1860-1872), GOSCHALA (1901-1945), GRAB (GNAB) (1748-1763), GÖRG (1874-1914), FASSL (1825-1833, 1875-1945), HAUSSENBLAS (vor 1616-1621), HEGER (1629-1748, 1827-1867), HÖFERT (1878-1913), HANL (1831-1887), HAUMER (1855-1945), HURKA (1869-1906), HUSS (1895), HAUSTEIN (1874-1933), HOFFMANN (1815-1849), HAUSCHILD (1904-1945), HOLLEI (1886-1905), JAHN (1560-1785), JOHN (1829-1905),LIEHNERT (1810-1886), LEHNHART (1699-1742), LEFFLER (1533-1587), LANGHOF (1864-1904), LORENZ (1919-1932), LECKER (1919-1932), LESSIG (1634-1663), LIPPMANN (1863-1878), LEHM (1865-1925), WALTER (1867-1870), WEBER (1736-1831), MÜLLER (1691-1860), MICHL (1877), MAHNER (1690-1781), MANN (1637-1945), MORGENSTERN (1868-1871), MEERSTEINER (1945), MERTTEN (1623-1637, 1720-1744), NESTLER (1533-1620), NEUBER (1897-1928), NEUBERT (1934), OLBERT (1592-1945), RAAB (1834-1945), RIMPEL (1849-1871), RICHTER (1587-1592), RAMSKOPF(1609-1613), SEIFFERT (1560), SCHLEGEL (1928-1945) SCHEIBNER-SCHEUBNER (1560-1629), SCHMIEDT (1806-1847), STOCKLÖW (1883-1945), STÖCKL (vor 1763), STEFAN (1918-1945), SCHAFFER (1828), SCHNEIDER (1765-1828), SCHWARZ (1789-1855), SCHWARZBRUNN (1945), ULLISBERGER bzw. ULLISSENBERGER (1833-1901), ULLMANN (1916-1919), WOLFRAM (1783-1829,1860-1876), WAGNER (1772-1810), WÖLKL (1928-1945), WOHLFART (1875-1905), WINKLER (1933), ZIENER (1597), ZEIN (vor 1646).

Fortsetzung folgt! (To be continued)

Hinterlasse einen Kommentar